AGB
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§ 1Tätigkeit
Die Agentur Fatih and Action vermittelt Komparsen, Kleindarstellern und
Schauspielern Rollen in Produktionen aus den Bereichen Fernsehen, Film und
Werbung.
Sie senden Fatih and Action Fotos und Informationen zu Ihrer Person. Fatih and
Action gestaltet mit diesen eine professionelle virtuelle SedCard, die auf der
Website www.fatihinaction.de veröffentlicht wird. Ferner werden Sie in die
Kartei von Fatih and Action aufgenommen.
Für Vermittlungszwecke werden zwischen drei und fünf Fotos (Porträts und
Ganzkörperfotos) benötigt!
Ein Anspruch auf Erstellung einer SedCard, auf deren Veröffentlichung oder auf Aufnahme
in die Kartei besteht jedoch nicht.
Potentielle Produktionsfirmen können bei der Suche nach der geeigneten
Besetzung durch die Website einen ersten Eindruck von Ihnen gewinnen und sich
bei Interesse an Ihnen mit Fatih and Action in Verbindung setzen. Ferner wählt Fatih
and Action bei Rollenaufrufen durch eine Produktion eine Anzahl geeigneter
Bewerber aus der Kartei aus und präsentiert sie der Produktionsfirma.
Bei einer beabsichtigten Buchung verhandelt Fatih and Action für Sie mit der
Produktionsfirma die Vertragsbedingungen, z.B. die Höhe der Gage. Die für die
Rolle notwendigen Informationen, wie Drehtermine, Drehbuchauszüge,
Bekleidungswünsche etc. erhalten Sie grundsätzlich von Fatih and Action. Fatih
and Action fungiert also als Ihr Ansprechpartner und als Bindeglied zwischen
Ihnen und der Produktionsfirma.
Die Präsentation von Minderjährigen auf dieser Website bzw. die Aufnahme in die
Kartei erfordert die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Hierfürbitte Name
und Mobilnummer eines Erziehungsberechtigten in unserem Bewerbungsformular
hinzufügen.
§ 2 Vermittlung
Eine Vermittlungsgarantie ist ausgeschlossen.
§ 3 Kosten/Provisionen
Kostenfrei ist die Vermittlung einer Rolle, für die eine Gage unter 150,- €
brutto vereinbart ist.
Das Darstellerhonorar umfasst das Tageshonorar und das Entgelt für Nutzungsrechte (Buyout),
jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision. Diese beträgt, soweit nichts
anderes vereinbart ist, 20% des vereinbarten Honorars oder des zu zahlenden Ausfallhonorars
und des vereinbarten Buyouts, mindestens jedoch 100,00 Euro, jeweils zzgl. der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen des Darstellers,
solange sich der Darsteller von der Agentur vertreten lässt. Ebenso schuldet er die
Vermittlungsprovision für Folgebuyouts (Verlängerung bzw. Erweiterung bestehender
Nutzungsrechte sowie die Übertragung von Nutzungsrechten auf Dritte), auch wenn der
Darsteller zu diesem Zeitpunkt nicht mehr von der Agentur vertreten wird. Der Kunde
verpflichtet sich, Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur zu unterlassen. Ein Verstoß
gegen diese Verpflichtung führt zu einem Anspruch auf Schadensersatz der Agentur gegenüber
dem Kunden.
Die Rechnungsstellung erfolgt im Namen und im Auftrag des Darstellers durch die Agentur.
Das Honorar ist mit Zustellung der Rechnung fällig. Eine Zahlung mit schuldbefreiender
Wirkung kann ausschließlich an die Agentur erfolgen.
Der Anspruch auf dieProvision entsteht mit Ihrer Buchung und wird 14 Tage nach Auszahlung der Gage fällig.
Fatih and Action wird, falls die Umstände dies ermöglichen und aussichtsreich
erscheinen lassen, die Produktionsfirma dazu anregen, die Provisionskosten für
Sie zu übernehmen. Ein diesbezüglicher Anspruch gegen Fatih and Action oder die
Produktionsfirma besteht aber nicht. Sollte die Produktionsfirma sich nicht zur
Kostentragung bereit erklären, bleiben Sie zur Zahlung der Provision verpflichtet.
§ 4 Verhalten am Drehort / Set
Am Drehort ist diszipliniertes Verhalten unerlässlich.
Den Weisungen des Filmteams oder des Komparsenbetreuers, soweit vertretbar, ist
Folge zu leisten!
Bei eigenmächtiger Entfernung außerhalb der sofortigen Erreichbarkeit vom
Drehort bedarf es der Zustimmung des Filmteams bzw. des Komparsenbetreuers,
soweit vorhanden. Bei vorzeitigem Verlassen des Drehortes, ohne Absprache mit dem
Filmteam, oder einer anderen autorisierten Person, kann der Anspruch auf
Entgeltzahlung teilweise oder ganz wegfallen. Die Entscheidung liegt bei der
Produktionsfirma oder Fatih and Action
Es wird grundsätzlich dazu angeraten, ausreichend eigene Verpflegung zum
Drehtermin mitzubringen.
§ 5 Auszahlung der Gage
Die Auszahlung der Gage erfolgt in der Regel per Überweisung durch einen
Gagenabrechnungsservice oder durch die Filmproduktion.
Im Falle der Buchung eines Komparsen, wird (meist direkt vor Ort) ein
eigenständiger Vertrag zwischen der Produktion und dem Komparsen
geschlossen. Der Vetragsinhalt ist vom Komparsen zu prüfen, für alle
Inhalte ist er selbst verantwortlich. Fatih and Action ist nicht
Ansprechpartner und haftet nicht, wenn es in dem Vertragsverhältnis
zwischen Auftraggeber und Komparse zu Unstimmigkeiten kommen sollte.
Für Darsteller erfolgt ein seperater Vertrag.
nach Vereinbarung mit Fatih and Action eine gesonderte Vergütungshöhe getroffen.
§ 6 Vertretungsrecht/Schadensersatz
Fatih and Action führt in Ihrem Namen als Ihr Vertreter die Verhandlungen mit
der Produktionsfirma und schließt den Vertrag.
Sollte sich eine Produktionsfirma direkt an Sie wenden, sind Sie verpflichtet,
diese an Fatih and Action zum Zweck des Vertragsschlusses zu verweisen. Sollten
Sie diese Pflicht verletzen und kommt es unter Ausschluss von Fatih and Action
zu einer Buchung, sind Sie zur Zahlung eines Geldbetrages in Höhe der bei
pflichtgemäßen Handeln anfallenden Provision verpflichtet.
Den Vorgaben / Vereinbarungen (Drehterminen, Uhrzeiten, Bekleidungsangaben) ist
grundsätzlich zu entsprechen
Bei Rücknahme von Terminzusagen ist dies sofort, seit Kenntnis des Grundes,
mitzuteilen, spätestens jedoch am Vorabend bis 18 Uhr. Eigenverschuldete
Verhinderungen gelten nicht (verschlafen o.ä.) bzw. haben keine Wirksamkeit.
Unmittelbarer Anruf unter 017655407324 bei Fatih and Action ist dennoch
erforderlich.
Der Auftraggeber schuldet Fatih and Action die Vermittlungsprovision. Diese beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 20 % der vereinbarten Tagesgage zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Jegliche Haftung der Agentur Fatih and Action aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen den Darsteller mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen. Ebenso ist der Darsteller nicht berechtigt an den Kunden gerichtete Forderungen gegenüber Fatih and Action geltend zu machen.
Bei groben Fehlverhalten am Drehort sind die Darsteller eigenverantwortlich! Es
erfolgt die sofortige Datenlöschung ( eine erneute Vermittlung ist dann ausgeschlossen! ).
§ 7 Festbuchungen
Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind durch die Agentur unter Angabe der
wesentlichen Einzelheiten unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Storniert der Kunde eine
Festbuchung einen Werktag vor dem vereinbarten Produktionstag oder am Produktionstag
selbst, ist das volle Honorar zu zahlen. Storniert der Kunde weniger als volle drei, aber mehr
als einen Werktag vor dem vereinbarten Produktionstag, sind 50% des vereinbarten Honorars
zu zahlen. Storniert der Kunde eine Festbuchung, weil er oder die von ihm Beauftragten
(Fotografen, Regisseure etc.) den gebuchten Termin aufgrund von höherer Gewalt nicht
wahrnehmen können, steht aber der Darsteller bereit oder könnte bereitstehen, gelten
ebenfalls die vorgenannten Regelungen zur Honorarzahlung. Spesen des Darstellers werden
nur nach tatsächlichem Anfallen berechnet. Erfolgt die Stornierung durch den Darsteller, wird
die Agentur sich nach besten Kräften bemühen, ggf. unter Einschaltung anderer Agenturen, für
den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden. Eine darüber hinausgehende Haftung der
Agentur besteht nicht.
Wetterbuchungen
Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Darstellers möglich und müssen
ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich
hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die
Wetterlage unklar, kann die Buchung gegenüber der Agentur bis maximal zwei Werktage vor
dem vereinbarten Produktionstag kostenfrei storniert werden. Einen Werktag vor
Produktionsbeginn fällt ein Ausfallhonorar von 50% des vereinbarten Honorars an und wird das
Shooting weniger als 24 Stunden vor Arbeitsbeginn abgesagt, beträgt das Ausfallhonorar
100% des vereinbarten Darstellerhonorars.
§ 5 Arbeitszeit
Bei Fotoproduktionen beträgt die Arbeitszeit für eine Tagesbuchung 8 Stunden, für eine
Halbtagesbuchung 4 Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer
Tagesbuchung von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr mit einer Stunde Mittagspause.
Bei Filmproduktionen beträgt die Arbeitszeit für eine Tagesbuchung 10 Stunden, für eine
Halbtagesbuchung 5 Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer
Tagesbuchung von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr mit einer Stunde Mittagspause.
Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Darstellers am vereinbarten Arbeitsort beim
Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungen wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit.
Überstunden werden mit 15 % des vereinbarten Tageshonorars pro angefangene Stunde
vergütet, mindestens jedoch mit 120 €. Die gemeinsame An- und Abreise von Darsteller und
Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort zählt zur Arbeitszeit.
§ 8 Löschung aus der Kartei/Kündigung
Sie können von Fatih and Action jederzeit ohne Angabe von Gründen fordern, die
SedCard von der Seite www.fatihinaction.de zu entfernen, das von Ihnen
übermittelte Material künftig nicht mehr zu nutzen und Sie aus der Kartei zu
löschen. Gerne können Sie hierfür den Button „Profil löschen“ verwenden.
Andernfalls müssten Sie Fatih and Action ein Schreiben mit Ihrem Wunsch nach
Löschung per E-Mail oder Post zukommen lassen.
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens wird Fatih and Action eine angemessen Frist
von ca. fünf Werktagen eingeräumt.
Es wird darauf hingewiesen, dass einmal im Internet oder auf andere Weise
veröffentlichte Inhalte von Dritten (widerrechtlich) genutzt werden und so
weiter der Öffentlichkeit zugänglich sein können. Fatih and Action ist nicht
verpflichtet, die widerrechtliche Nutzung der Inhalte durch Dritte zu
verfolgen. Sollte Fatih and Action eine Mitschuld an den Rechtsverletzungen
durch Dritte tragen, ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt.
Fatih and Action kann die Zusammenarbeit mit Ihnen mit einer Frist von 14 Tagen
ohne Angabe von Gründen beenden. Sie erhalten in diesem Fall 14 Tage vor der
Löschung Ihrer Daten von der Website und aus der Kartei eine schriftliche
Mitteilung (E-Mail oder Brief). Besteht ein wichtiger Grund für die
unverzügliche Beendigung der Tätigkeit für Sie, ist keine Frist einzuhalten.
§ 9 Fortbestehen der Provisionspflicht nach Beendigung der Zusammenarbeit
Sollte zum Zeitpunkt einer Buchung das Vertragsverhältnis zu Fatih and Action
bereits beendet sein, sind Sie dennoch zur Zahlung der Provision an Fatih and
Action verpflichtet, wenn es sich bei der Rolle um einen Folgeauftrag (s. § 2)
handelt oder die Buchung von Fatih and Action angebahnt worden ist. Dies gilt
unabhängig davon, ob Sie zwischenzeitlich eventuell eine andere Agentur mit
Ihrer Vertretung beauftragt haben.
Eine Buchung gilt als angebahnt, wenn im Hinblick auf eine konkrete Rolle der
Produktionsfirma Ihre Daten bzw. Ihnen die Daten der Produktionsfirma von Fatih
and Action übermittelt wurden, so dass die Möglichkeit der direkten
Kontaktaufnahme bestand.
§ 10 Rechte an von Ihnen übermittelten Materialien/Datennutzung/korrekte
Angaben
Mit der Zusendung von Bildmaterial, Texten oder sonstigen Inhalten erklären Sie
Ihr Einverständnis mit deren Nutzung durch Fatih and Action, insbesondere mit
der Veröffentlichung auf der Website www.fatihinaction.de und ggf. in anderen
Medien, soweit die Nutzung der möglichen Vermittlung eines Auftrags dienlich
sein kann. Sie erklärten weiter Ihr Einverständnis mit der Weitergabe Ihrer
Daten an Produktionsfirmen.
Das Recht zur Nutzung beinhaltet auch das Recht, das Material zu
vervielfältigen, zu verändern und zu bearbeiten, so z.B. Format und Helligkeit
zu verändern oder ein Bild zu beschneiden. Stets entfernt werden Hinweise auf
ein Copyright.
Vergütungsansprüche gegen Fatih and Action für die Nutzung sind ausgeschlossen.
Mit der Übersendung von Materialien garantieren Sie Fatih and Action, dass Sie
über das Recht verfügen, Fatih and Action die Nutzung zu gestatten.
Weiter garantieren Sie, dass die von Ihnen mitgeteilten Daten und Tatsachen der
Wahrheit entsprechen und aktuell sind. Sollten sich Änderungen ergeben, müssen
Sie diese Fatih and Action unverzüglich anzeigen.
Die Garantie bedeutet, dass Sie verpflichtet sind, Fatih and Action jeden
Schaden zu ersetzen, der Fatih and Action bei Nutzung der Materialien wegen
Fehlinformationen oder Rechten Dritter entsteht. Hierbei kommt es nicht darauf
an, ob Sie schuldhaft zu der Schadensentstehung beigetragen haben.
Sollten Dritte aufgrund der von Ihnen übermittelten Materialien Ansprüche gegen
Fatih and Action geltend machen, sind Sie verpflichtet, Fatih and Action im
Rahmen Ihrer Möglichkeiten bei der Verteidigung gegen die Dritten zu
unterstützen und insbesondere relevante Informationen und Unterlagen zu
überlassen.
§ 11 Haftungsbeschränkungen
Fatih and Action gewährleistet nicht die ständige Erreichbarkeit der Website.
Im Falle des Ausfalls der Website aus technischen, organisatorischen oder
sonstigen Gründen ist die Haftung ausgeschlossen.
Fatih and Action übernimmt keine Haftung für den Ausfall oder das Nichterscheinen eines
Darstellers. Eventuelle Ansprüche sind an den Darsteller direkt zu richten. Für den Fall der
Unmöglichkeit (Krankheit, Unfall etc.) wird die Agentur versuchen, kurzfristig für Ersatz zu
sorgen, ohne dass sich daraus eine Verpflichtung seitens der Agentur herleiten lässt. Im
Übrigen ist die Haftung der Agentur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf die
doppelte Höhe des Provisionsvolumens des einzelnen Auftrags beschränkt.
Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die
Reklamationskunde nachvollziehbar darzulegen. Bei berechtigten Reklamationen, die vom
Darsteller oder der Agentur zu vertreten sind und die vom Kunden nachgewiesen werden,
entfällt die Zahlungspflicht des Kunden. Werden mit dem Darsteller dennoch Aufnahmen
gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation.
Bei Aufnahmen, die ein Risiko für die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit des
Darstellers auslösen können, hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für den
Darsteller abzuschließen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht
ausdrücklich mitgeteilt worden, ist der Darsteller berechtigt, seine Leistung zu verweigern,
ohne dass der Honoraranspruch hierdurch beeinträchtigt wird.
§ 12 Nutzungsrechte
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Darstellerhonorar
die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr
innerhalb Deutschlands für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und
die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen
Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.
Jede weitergehende Nutzung, insbesondere für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays,
Videos, sowie jede Nutzung des Darstellernamens bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen
Einwilligung durch die Agentur. Eine digitale Speicherung der Aufnahmen ist nur temporär und
zur Umsetzung der vereinbarten Vertragszwecke erlaubt.
Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der
vereinbarten Vergütung einschließlich Kosten und Spesen.
Fatih and Action haftet bei Pflichtverstößen unbeschränkt, soweit die
Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Fatih and Action haftet bei leicht fahrlässigem Handeln nur für die Verletzung
von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks
gefährdet, oder von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig
vertrauen.
Dabei haftet Fatih and Action jedoch nur für den vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit.
Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von
Fatih and Action.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, berührt dies nicht die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt
dasjenige als vereinbart, das dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
§ 14 Datenschutz
Die Inhalte der Website www.fatihinaction.de sind auch über www.fatihandaction.de
abrufbar bzw. werden dort zwischengespeichert.
Bitte informieren Sie sich unter dem Button „Datenschutzerklärung“ über die
Bestimmungen zum Datenschutz und Ihre diesbezüglichen Rechte.
§ 15 Gerichtstand/Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Bei Rechtstreitigkeiten zwischen Kaufleuten und Fatih and Action, soweit
gesetzlich zulässig ist der Gerichtsstand Hamburg